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Wann kann ich nach der Schönheitsbehandlung wieder arbeiten?

Wie viel Ferienzeit muss die Patientin nach einer Brustvergrösserung einplanen?

Wann kann ich nach der Schönheitsbehandlung wieder arbeiten?

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Art und Umfang der Operation sind für die Heilung entscheidend. Einige Beispiele:

Wann kann ich nach einer Brustvergrösserung wieder arbeiten?

Die Brustvergrösserung ist ein operativer Eingriff, der wie jede andere OP eine Regenerationszeit erfordert. Da es sich um eine Schönheitsoperation handelt, d.h. um einen nicht medizinisch indizierten Eingriff, ist eine Krankschreibung nicht möglich und der Patient muss zur Erholung auf jeden Fall Ferienzeit einplanen. Wie viel Ferien- bzw. Erholungstage die Frau nach einer Brustvergrösserung benötigt, kann ganz unterschiedlich sein und ist sowohl vom Befinden der Patientin als auch von der Art ihres Jobs abhängig. Bei einer leichten körperlichen Tätigkeit oder Büroarbeiten ist eine Arbeitsfähigkeit in der Regel nach ein bis zwei Wochen nach der Brustvergrösserungwieder hergestellt. Manche Frauen verkraften die OP so gut, dass sie sich bereits nach drei oder vier Tagen wieder in der Lage fühlen zu arbeiten.

Ist die Arbeit mit körperlichen Kraftanstrengungen verbunden, empfehlen Ärzte sogar eine Schonfrist von mindestens drei Wochen. In der ersten Zeit nach der Brust-OP sollten sämtliche Tätigkeiten vermieden werden, die den Einheilungsprozess der Implantate in das Gewebe beeinträchtigen können. Das bedeutet kein schweres Heben und keine ruckartigen Bewegungen.

Die Patientin sollte sich bezüglich der Arbeitsfähigkeit in jedem Fall mit ihrem behandelnden Arzt absprechen und sicherheitshalber genügend Ferienzeit einplanen – erfahrungsgemäss mindestens eine Woche, also fünf Ferientage. Im Idealfall plant die Patientin gleich zwei Wochen Ferien ein, um sich von der Brustvergrösserungs-OP zu erholen. Jede Frau, die sich ihren Traum von einem schönen Busen erfüllt, sollte sich diese Auszeit nehmen und gönnen – und vor allem behutsam mit sich und ihren neuen Brüsten umgehen, um den Erfolg der OP nicht zu gefährden und das Risiko von unerwünschten Nebenwirkungen zu reduzieren.

Wann kann ich nach einer Liposuktion (Fettabsaugung) wieder arbeiten?

Idealerweise sollte der Patient nach einer Liposuktion überhaupt nicht ans Bett gefesselt sein. Um das Risiko von Thrombosen (Blutgerinnsel in den Beinen oder Lungen) zu verhindern, empfehlen die meisten Chirurgen ein sofortiges Aufstehen und Gehen noch am Abend der Operation.

Wie lange dauert es, bis ich wieder arbeiten kann?

Die meisten Patienten sollten innerhalb von einem bis drei Tagen nach der Liposuktion in der Lage sein, wieder zu ihrer Arbeit zurückzukehren, wenn es sich um einen Schreibtischjob handelt. Obwohl Schmerz und Druckempfindlichkeit den Patienten in seiner Bewegungsfähigkeit einschränken werden, sollte das Sitzen am Schreibtisch oder Computer weitgehend komfortabel möglich sein. Je mehr Körperstellen an nur einem einzigen Tag mit einer Liposuktion behandelt wurden, desto grösser ist der zu erwartende Schmerz und desto länger die Arbeitsunfähigkeit. Patienten, die eine Liposuktion an einem oder zwei Gebieten durchführen lassen, sollten innerhalb von 24 bis 48 Stunden wieder arbeitsfähig sein. Möchte also ein Patient an z.B. vier verschiedenen Körperstellen eine Liposuktion, will aber einen Arbeitsausfall vermeiden, so empfiehlt es sich, dies mit zwei Eingriffen vornehmen zu lassen, die mindestens einen Monat auseinanderliegen. Nach einer Liposuktion an vier verschiedenen Körperstellen an nur einem einzigen Tag ist Bettruhe und Genesungszeit von einer Woche zu erwarten. Es gibt keine strikten Regeln bezüglich des optimalen Zeitraumes, der zwischen aufeinander folgenden Liposuktions-Operationen liegen sollte. Sicherheitsbelange sind hierbei wichtiger als der Komfort für Chirurg oder Patient. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Durchführung von aufeinander folgenden Operationen nach 24 bis 48 Stunden mit einem erhöhten Risiko ernsthafter Komplikationen verbunden ist. Ein Zeitraum von ca. 3 bis 4 Wochen zwischen den Operationen erlaubt dem Körper ausreichend zu heilen, so dass das Risiko von Blutgerinnseln, exzessiven Blutungen, Hautnekrosen oder Infektionen minimiert wird.

Wie lange werden die Blutergüsse und die Schwellung bestehen bleiben?

Die Dauer bestehender Blutergüsse oder der Schwellung nach der Liposuktion hängt u.a. von den Nachsorgetechniken ab, die der Chirurg einsetzt. Die Anzahl der Blutergüsse schwankt stark von Patient zu Patient.

Wann kann ich nach einer Bauchdeckenstraffung wieder arbeiten?

Je nach Eingriff sollten Sie sich vier bis zehn Tage Ruhe gönnen. Nach vier Tagen dürfen Sie kurz duschen gehen. Auf schweres Tragen und Heben muss nach der Bauchmuskelplastik bei Rektusdiastase für drei Monate verzichtet werden, da sich ansonsten die Naht wieder öffnen könnte. Die Ausfallzeit bei einer kleinen Unterbauchstraffung beträgt etwa drei bis vier Tage, bei einer grossen Unter- und Oberbauchstraffung ein bis zwei Wochen. Bei körperlich anstrengenden Berufen sollten Sie vier Wochen pausieren. Eine Krankschreibung durch den Hausarzt ist in der Regel möglich.

Wann kann ich nach einer Nasenkorrektur wieder arbeiten?

Wie lange ein Patient nach einer Nasenoperation nicht arbeiten kann, hängt von der beruflichen Tätigkeit und auch von der Art des Eingriffs ab. Homeoffice Tätigkeiten am Computer können häufig schon einen Tag nach einer Nasenoperation wieder durchgeführt werden, da erfahrungsgemäss keine oder nur geringe Schmerzen im Anschluss an die Operation auftreten. Die Schwellung und die Schienen im Bereich der Nasenscheidewand behindern zwar die Nasenatmung, einfache Tätigkeiten am Computer oder im Büro zu Hause sind aber meistens problemlos möglich. Falls bei einer Nasenoperation die Nase nicht gebrochen werden muss, kommt es äusserlich nur zu einer geringen Schwellung und kaum zu Blutergüssen. Dies kann insbesondere bei Nasenspitzenkorrekturen und Höckerabtragungen, bei denen kein Knochen abgetragen werden muss (z.B. Verschmälerung der Nasenspitze, Rotation der Nasenspitze, Verkürzung einer Langnase, Abtragung eines knorpeligen Nasenhöckers), beobachtet werden. In diesen Fällen kann der Patient den Beruf nach 1-2 Wochen wieder aufnehmen. Falls bei einer Nasenoperation die Nase gebrochen werden muss (z.B. Abtragung eines knöchernen Nasenhöckers, Begradigung einer knöchernen Schiefnase, Verschmälerung der Nase), kommt es immer zu einer unterschiedlich ausgeprägten Schwellung und Verfärbung im Gesicht durch den Bluterguss. Dieser besteht zumeist für etwa 14 Tage, teilweise kann die Verfärbung im Gesicht bis zu 3 Wochen andauern. Bei einer Tätigkeit mit Kundenkontakt ist der Patient demnach bei Nasenoperationen mit Brechen des Knochens meist erst nach 2-3 Wochen wieder gesellschaftsfähig und damit auch arbeitsfähig. Weibliche Patienten können diesen Zeitraum sicherlich deutlich abkürzen, da die Abdeckung der Verfärbung mit Make-up sehr gut möglich ist.

Bezahlt die Krankenkasse meine Arbeitsunfähigkeit?

Kosmetische Eingriffe sind nicht Sache der Krankenkassen:

Schönheitsoperationen werden von den Krankenkassen in erster Linie als rein kosmetische Eingriffe gewertet. Die Kassen dürfen Kosten nur übernehmen, wenn eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung vorliegt. Ob jedoch eine Operation auch der Gesundheit dienlich ist, lässt sich oft nicht pauschal festlegen. Bei Wiederherstellungen nach Unfällen oder Verbrennungen werden die Kosten nahezu immer übernommen, ansonsten kommt es auf den Einzelfall an. Kassen haben in der Vergangenheit beispielsweise die Kosten übernommen für eine

  • Lidkorrektur, weil die hängenden Lider die Sicht einschränkten (Schlupflider)
  • Brust-OP bei deutlich ungleichen Brüsten nach der Entfernung eines Tumors oder
  • Fettabsaugung bei krankhafter Fettverteilungsstörung (Reiterhosensyndrom)

 

Kein Entgeltfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber:

In den meisten Fällen sind selbst zu tragende Kosten für den ärztlichen Eingriff längst nicht alles: Ein Arbeitnehmer, der sich einer medizinisch nicht erforderlichen Schönheitsoperation unterzieht, hat für die Zeitdauer der Arbeitsverhinderung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen seinen Arbeitgeber, denn ein solcher Arbeitsausfall ist selbstverschuldet. Risiken, die der Arbeitnehmer durch selbst veranlasste, medizinisch nicht indizierte Eingriffe eingeht, gehören nicht zum normalen Krankheitsrisiko.

Problem: Der Arbeitgeber kennt die Diagnose nicht:

In der Praxis stellt sich zunehmend als Handicap heraus, dass Arbeitgeber die Diagnose für eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit gar nicht kennen. Der Arbeitgeber muss der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung daher “blind“ vertrauen. Und hier gibt es ein weiteres Problem: Obwohl nicht zulässig, stellen viele Ärzte in Unkenntnis über die rechtlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung auch bei Schönheitsoperationen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Eine pragmatische Lösung dieses Problems gibt es für Arbeitgeber nicht. Sie können nur drauf vertrauen, dass die Arbeitnehmer keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen und die Behandlung in ihren Ferien durchführen lassen.

Weite Informationen zu Schönheitsbehandlungen erhalten Sie unter: beautyclinic.ch

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