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Schönheitsoperationen: Welche Kosten können die Krankenkassen übernehmen?

Kosten einer Schönheits-OP – wie hoch sind sie, und wer trägt sie?

Die Kosten für Schönheitsoperationen lassen sich nicht pauschal festlegen. Dennoch gibt es durchschnittliche Richtwerte, an denen sich Interessenten und Patienten orientieren können. Der Preisrahmen für Schönheitsoperationen kann auf mehrere Faktoren zurückgeführt werden: Primär bestimmen sowohl die Operationsmethode und der damit verbundene operative Aufwand als auch die medizinische Ausstattung der Schönheitsklinik den Preisrahmen einer Schönheitsoperation. Auch die Qualifikation und die Spezialisierung des behandelnden Facharztes sowie die unterschiedlichen Honorarsätze von Ärzten sind ausschlaggebend für die Kosten einer Schönheitsoperation.

Kosten von Schönheitsoperationen – Brustvergrösserung Bestandteile

Wie sich die Kosten für eine Schönheitsoperation letztlich zusammensetzen, lässt sich am folgenden Beispiel für eine Brustvergrösserung gut erkennen. Bereits das Beratungsgespräch ist häufig kostenpflichtig (nicht bei uns). Findet die Behandlung statt, so wird das Beratungsgespräch in der Gesamtkostenbilanz einer Brustvergrösserung verrechnet. Die Operation selbst stellt den grössten Kostenblock dar. Dieser definiert sich aus den Kosten für den OP-Saal und das OP-Team, dem Arzthonorar, der Anästhesie und dem Material. Auch in den Fixkosten mit inbegriffen sind Klinikaufenthalt und Nachsorge.

Schönheitsoperationen wie die Brustvergrösserung werden von den Krankenkassen nicht übernommen, da sie keinen notwendigen medizinischen Eingriff darstellen. Daher sind alle Kosten für eine rein ästhetische Brustvergrösserungsowie anfallende Mehrkosten, die durch mögliche Komplikationen entstehen können, im Regelfall selbst zu tragen. Eine teilweise oder komplette Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nur in bestimmten Fällen möglich. Besteht eine medizinische Notwendigkeit, beispielsweise beim Brustaufbau nach einer Krebsbehandlung, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Brustvergrösserung.

Nur medizinisch notwendig…

Was bedeutet medizinisch notwendig?

Unter medizinisch notwendigen Eingriffen versteht die Medizin Behandlungen, welche für Patienten wichtig – in vielen Fällen sogar überlebenswichtig – sind. Das Leben der Betroffenen ist durch eine Erkrankung stark eingeschränkt, Schmerzen gehören zum Alltag und die Lebensfreude sinkt massiv. Eine medizinische Behandlung ist der letzte Ausweg, um die Patienten von ihrem Leidensdruck zu befreien oder ihnen zumindest Linderung zu verschaffen. Zu den medizinisch notwendigen Eingriffen zählen unter anderem die Operation eines Hallux Valgus, die Verkleinerung des Busens oder die Entfernung eines Tumors.

Was sind kosmetische Eingriffe?

Unter kosmetischen Eingriffen versteht die Medizin Behandlungen, welche nicht zwingend notwendig sind. Der Wunsch für eine Behandlung basiert nur darauf, dass die Patienten mit ihrem Erscheinungsbild nicht ganz zufrieden sind. Dies lässt sich mithilfe eines ästhetischen Eingriffs ändern. Darunter fallen beispielsweise Behandlungen wie Faltenglättung oder Straffungen. Viele Patienten fühlen sich danach wohler in ihrer Haut und das Selbstbewusstsein steigt.

Welche Behandlungen werden übernommen?

Rein kosmetische Eingriffe zahlt die Krankenkasse nicht. Dazu gehören zum Beispiel die Fettabsaugung, Körperstraffungen, Brustvergösserung, Faltenbehandlungen oder Eingriffe aus der Gesichtschirurgie. Handelt es sich um einen medizinisch notwendigen Eingriff, übernehmen die Kassen Teile der Kosten, beziehungsweise kommen sogar für die gesamten Kosten auf. 

Beispiele zur Kostenübernahme

Unter medizinisch notwendig versteht die Medizin beispielsweise die Rekonstruktion der Brust nach einer Erkrankung, die Korrektur der Nasenscheidewand oder die Hautkorrektur bei bös- oder gutartigen Veränderungen.

Wichtig: Unterzieht sich jemand einer Operation an der Nase aufgrund von Atemproblemen und möchte zusätzlich beispielsweise einen störenden Höcker entfernen lassen, dann übernimmt die Krankenkasse trotzdem nur die Kosten für die medizinisch notwendigen Korrekturen und nicht für die Begradigung der Nase.

Machen die Krankenkassen auch Ausnahmen?

Wann machen die Kassen eine Ausnahme?

Es gibt Ausnahmen, bei welchen die Krankenkassen die Kosten übernehmen, obwohl es aus medizinischer Sicht nicht zwingend notwendig wäre. 

In diesen Fällen ist eine Kostenübernahme der Grundversicherung möglich:

Brustkorrekturen

Brustkorrekturen aus rein kosmetischen Gründen werden von der Grundversicherung nicht übernommen und sind keine Pflichtleistung. Anders sieht es aus, wenn die Patientin die von der Versicherung geforderten Bedingungen erfüllt. Diese sind erfüllt, wenn die Korrektur aufgrund einer Erkrankung wie z.B. Amastie oder einer Amputation als Folge einer Krebserkrankung durchgeführt wird. Nicht übernommen wird die Korrektur bei einem defekten Brustimplantat, wenn die Erstoperation keine Pflichtleistung der Krankenkasse war.

Entfernung von Muttermalen 

Diese Behandlung wird übernommen, wenn bei Muttermalen ein Verdacht auf krankhafte Veränderung vorliegt oder diese eine erhebliche kosmetische Beeinträchtigung darstellen, z.B. im Gesicht oder am Hals.

Narbenkorrekturen 

Werden bei funktioneller Einschränkung übernommen, wenn ausserdem folgende Kriterien erfüllt sind: Der Versicherer hat bereits die Kosten der Grunderkrankung oder des Unfalls, der zur Narbenbildung führte, übernommen oder die Narbe ist ausgedehnt und an einem sichtbaren Ort. Die Behandlungskosten müssen der Beeinträchtigung allerdings angemessen sein.

Kostenbeteiligung an Schönheitsoperationen durch die Zusatzversicherung

Sollte eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung ausgeschlossen sein, kommt für Patienten noch die Kostenbeteiligung einer Zusatzversicherung infrage. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach kosmetischen Operationen in der Schweiz bieten einige Versicherer mittlerweile auch Tarife an, die eine Beteiligung an solchen Eingriffen von bis zu 80% versprechen.

Einmalig in Europa: Zusatzversicherung für Schönheits-OPs

Schlagzeilen machte vor einiger Zeit z.B. die Zusatzversicherung „Jump“ der Sanitas Versicherung. Diese Versicherung für junge Leute zwischen 19 und 25 Jahren bietet eine Kostenbeteiligung von bis zu 80% für Narbenkorrekturen, Brustoperationen und die Korrektur von abstehenden Ohren. Die Prämien liegen zwischen 10 und 15 Franken monatlich.

Bei allen Versicherungen gilt: Die Kosten werden nur unter bestimmten Bedingungen übernommen, jeder Einzelfall wird genau geprüft. Eine Brustvergrösserung vzum Zweck der Persönlichkeitsentwicklung wird beispielsweise nicht unterstützt. Ausserdem brauchen Sie in jedem Fall eine ärztliche Verordnung. Der Patient muss im Fall einer kosmetischen Operation zunächst prüfen, ob der geplante Eingriff für eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung infrage kommt. Falls nicht, ist eventuell der Abschluss einer Zusatzversicherung für ihn interessant. Dabei sollten folgende Dinge beachtet werden:

  • In jedem Fall muss eine ärztliche Verordnung vorliegen.
  • Jede Zusatzversicherung hat zu Vertragsbeginn eine Wartezeit (Karenzzeit), innerhalb welcher die Leistungen noch nicht in Anspruch genommen werden können. Der Patient sollte also langfristig planen, wenn er zu diesem Zweck eine Zusatzversicherung abschliessen will.
  • Er sollte sich die Leistungen der Zusatzversicherung genau anschauen und im Zweifelsfall nachfragen, um hinsichtlich einer Kostenbeteiligung sicher zu sein.

Die Wahl der passenden Zusatzversicherung kann besonders im Fall von kosmetischen Eingriffen nicht immer ganz einfach sein. Unterstützung im Versicherungsdschungel bieten kompetente Versicherungsberater, mit denen er die geeignete Versicherung finden kann.

Das praktische Vorgehen

Dafür muss der Patient ein psychologisches Gutachten erstellen lassen, welches ihm unter anderem bescheinigt, dass bei ihm aufgrund seines äusseren Erscheinungsbildes eine psychische Belastung vorliegt. Leidet der Patient zum Beispiel unter einer nicht schmerzhaften Form der sogenannten Männerbrust (Gynäkomastie), dann kann ein psychologisches Gutachten ihm im Idealfall helfen, dass die Kassen den Eingriff zahlen, auch wenn sich die vergrösserte Brust nicht negativ auf die Gesundheit des Patienten auswirkt. Weitere oftmals anerkannte Schönheitsoperationen sind die Brustverkleinerung, die Korrektur einer sehr stark deformierten Nase oder die Brustvergrösserung, wenn davon auszugehen ist, dass bei der Patientin eine Fehlbildung des Busens vorliegt. Allerdings braucht es auch hier meist ein Gutachten des Arztes und/oder Psychologen.

Wie läuft der Prozess eines Gutachtens ab?

Im ersten Schritt wendet sich der Patient mit seinem Anliegen an seine Krankenkasse. Lehnt die Kasse es ab, die Kosten zu übernehmen, da sie keine medizinische Notwendigkeit in der Behandlung sieht, dann kann er sich ein Gutachten erstellen lassen. Er berichtet seinem Arzt oder Psychologen seine Vorgeschichte und den Verlauf der Krankheit oder seines Leidens, was vom Arzt ganz genau schriftlich dokumentiert wird.  

Anschliessend untersucht ihn der Experte, schaut sich seine „Problemzone“ an und notiert sich auch hier wieder die wichtigsten Informationen. Der Spezialist muss sehr detailliert erklären, weshalb er der Meinung ist, dass der Patient die Operation benötigt. Die gesamten Befunde schickt der Arzt oder Psychologe schliesslich an die Krankenkasse.Den Krankenkassen stehen Berater zur Seite, welche das Gutachten prüfen. Die Begutachtung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, weshalb sich der Patient etwas gedulden muss. Fällt der Bescheid positiv aus, kann der Patient einen Termin beim Chirurgen machen. Fällt der Bescheid negativ aus, kann der Patient innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen. Oftmals ist es so, dass die Anträge beim ersten Mal abgelehnt werden. Der Patient sollte deswegen nicht gleich enttäuscht sein, sondern es einfach nochmals versuchen!

Tipp: Der Patient sollte sich nicht nur von einem Arzt ein Gutachten erstellen lassen, sondern von mehreren. 

Welche Unterschiede muss der Patient bei den Krankenkassen beachten?

In jedem Land agieren die Krankenkassen nach einem eigenen System, weshalb es durchaus vorkommen kann, dass manche Kassen die Kosten übernehmen, während andere Kassen die Kosten ablehnen. Eine Ohrenkorrektur wird bei Kindern in Österreich und Deutschland in der Regel gezahlt, während es in der Schweiz durchaus sein kann, dass der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wird. Zudem übernehmen manche Kassen die Kosten einer Ohrenkorrektur bei Kindern in einigen Fällen nur bis zum zehnten und andere bis zum sechzehnten Lebensjahr. Es ist wichtig, dass der Patient immer vor einer Behandlung bei seiner Kasse anfragt, welche Kosten sie übernimmt und auch wie hoch der Anteil ausfällt, denn so vermeidet er ein böses Erwachen! Jeder Antrag sollte immer individuell gestellt werden, um auf der sicheren Seite zu sein.

Alle wichtigen Informationen zusammengefasst:

Die Krankenkassen unterscheiden zwischen medizinisch notwendigen Eingriffen und ästhetischen Behandlungen. Die Kosten für medizinisch notwendige Eingriffe werden in der Regel anteilig oder sogar komplett übernommen, während der Patient ästhetische Behandlungen normalerweise selbst bezahlen muss. Ein erstelltes Gutachten kann in einzelnen Fällen dazu beitragen, dass die Kosten auch bei Schönheitsoperationen übernommen werden.

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